Aufenthalt auf dem Hof

Uns ist bewußt, dass es den Kindern sehr grosse Freude macht, sich auf dem Reiterhof aufzuhalten, sich mit den Pferden zu beschäftigen und mit einander zu spielen. Allerdings gibt es dafür ein paar Regeln, um deren Einhaltung wir vor allem die Eltern und Erziehungsberechtigten bitten.

Grundsätzlich gilt für euch Schulstallkinder, dass der Aufenthalt auf dem Gelände des LRV Tegel ohne Erziehungsberechtigten bis maximal eine Stunde nach dem Reitunterricht erlaubt ist. Das heißt: Montags - Freitags bis spätestens 19:00 Uhr und Samstags und Sonntags und an Feiertagen bis maximal 15:00 Uhr dürft ihr euch auf dem Gelände alleine aufhalten, wenn ihr an dem Tag Reitunterricht hattet.

Alle Erwachsenen sind im Falle eines späteren Aufenthalts, als oben angegeben, dazu angehalten, euch darauf hinzuweisen, den Vorstand zu informieren und über diesen Kontakt mit euren Eltern aufzunehmen.

Der Grund für diese Regeln ist die Tatsache, dass wir als ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand die Aufsicht über die Kinder nicht außerhalb dieser Zeiten sicherstellen können und auf einem so großen und unübersichtlichem Gelände trotz aller Bemühungen immer auch Unfallgefahren bestehen. Und wir möchten nicht, dass euch etwas zustößt. Ansonsten gilt für alle Mitglieder und Nichtmitglieder auf dem gesamten Geländes Reitvereins LRV Tegel e.V. die Reit- und Hofordnung in ihrer jeweils aktuellen Form.